Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ
Von den meisten gehasst, und zur Verbesserung des Images von dem früheren Namen GEZ (Gebühren-Einzugs-Zentrale) auf Beitragsservice umbenannt, gibt es heute den Rundfunkbeitrag… Klingt doch auch viel netter ;D Das System des Rundfunkbeitrags ist sicherlich fragwürdig und deshalb in der Öffentlichkeit auch stark umstritten, denn auch wer keine TV-/Radio-Programme des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzt, muss dessen ungeachtet die Beiträge bezahlen. Das ist wohl nicht ganz zeitgemäß und wird von vielen als Abzocke bezeichnet, aber es ist eben staatliche Macht, gegen die einige bereits Klagen eingereicht haben… Dies jedoch bislang seit vielen Jahren erfolglos... Nun gibt es sicher auch Argumente für diese Art der Finanzierung durch die Allgemeinheit, für Interessierte verweisen wir auf einen ausführlichen Artikel der ARD, die nach eigenen Angaben immerhin etwas mehr als 70% der gesamten Rundfunkbeiträge für Ihren Medienverbund erhält. Ob es tatsächlich jedes Jahr viele Milliarden sein müssen, die als Zwangsabgabe von der Bevölkerung eingetrieben werden und ob Sie dafür ein angemessenes Unterhaltungs- und Informationsangebot erhalten, überlassen wir Ihrem Geschmack und Nutzungsverhalten.
Was es kostet
Der Rundfunkbeitrag beträgt immerhin stolze 17,50 Euro pro Monat, also 210 Euro pro Jahr, für eine Wohnung und ist zudem gesetzlich geregelt. Nachfolgend unter „Sparmöglichkeiten“ haben wir Ausnahmen für Sie aufgeführt.
Wer zahlen muss
Werden doch von allen volljährigen Bürgern, abgesehen von den nachfolgend unter Sparmöglichkeiten genannten Ausnahmen, saftige Gebühren eingetrieben. Und dabei ist es sogar heutzutage egal, ob Sie nachweislich die Programme des sogenannten „öffentlich rechtlichen Rundfunks“ nutzen oder nicht, das war früher anders. Seit einiger Zeit ist neu, dass für die Gebührenpflicht egal ist, wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben. Denn egal ob Sie Single sind, oder in einer Lebens- und Wohngemeinschaften in einer Wohnung leben, Sie zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind hier bereits inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet und damit auch der Gebührenpflicht unterliegt, entscheiden Sie selbst. So weit hat sich also immerhin der Vorteil ergeben, dass nicht jeder einen eigenen Beitrag zahlen muss. Nachfolgend finden Sie Info's zu Ausnahmen, die es von der Beitragspflicht gibt.
Sparmöglichkeiten
Es gibt wenige Sonderregelungen über Befreiungs- oder Ermäßigungsmöglichkeiten von der Rundfunkbeitragspflicht. Falls einer der auf der Homepage des Beitragsservice genannten Befreiungs- oder Ermäßigungsgründe auf Sie zutrifft, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag stellen, denn rückwirkend wird üblicherweise keine Befreiung oder Ermäßigung anerkannt. Abmelden von der Rundfunkpflicht kann man sich nur unter bestimmten Voraussetzungen, diese finden Sie ebenfalls unter vorab genanntem Link. Auch hier gilt: melden Sie sich schnellstmöglich von der Rundfunkpflicht ab, sobald der Abmeldegrund vorliegt, geldsparende Rückdatierungen gibt es hier nicht. Leider vergessen tatsächlich einige sich abzumelden, wenn Sie beispielsweise in eine andere Wohnung ziehen in der bereits jemand wohnt, der schon einen Rundfunkbeitrag für die Wohnung entrichtet, dadurch wird bares Geld verschenkt. Trifft dies auch auf Sie zu, sollten Sie keine Zeit verlieren sich abzumelden. Anträge auf Befreiung, Ermäßigung oder Abmeldung vom Rundfunkbeitrag können Sie übrigens direkt über ein Online-Formular stellen.