Aktienanlage – Hohe Chancen mit Risiko
- Chance auf hohe Gewinne und Dividenden
- Relativ währungsunabhängig – Inflationssicher
- Börsentägliche Verfügbarkeit des Kapitals
- Spannende, interessante Anlageform
- Mindestinvestment gering
- Nur bedingt bei spontanem Kapitalbedarf geeignet
- Risiko des Kapitalverlustes
- Gebühren bei Kauf und Verkauf
- Laufende Depotbankgebühren (Anbieterabhängig)
- Marktbeobachtung wichtig
- Kenntnisse des Aktienhandels erforderlich
- Zeitbedarf ausgeprägt
- Ggf. Abgeltungssteuer usw. fällig
Was sind Aktien überhaupt
Die Aktie ist ein Finanzierungsinstrument von Kapitalgesellschaften wie z.B. Aktiengesellschaften, über das sich diese Kapital beschaffen. Im Gegenzug erhält der Eigentümer der Aktie einen Anteil am Unternehmen, das heißt die Aktie steht für einen bestimmten Unternehmensanteil.
Die Bedeutung für den Investor
Der Käufer der Aktie wird Aktionär genannt und durch den Kauf zum Gesellschafter des jeweiligen Unternehmens. Dadurch ist der Aktionär auch automatisch am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens beteiligt. Das heißt, dass ein Aktionär wenn das Unternehmen sehr gut läuft und der Kurs (Wert) der Aktie entsprechend gestiegen ist, beim Verkauf der Aktie einen durchaus hohen Gewinn machen kann. Umgekehrt kann der Aktionär aber auch, wenn das Unternehmen sich schlecht entwickelt oder sogar geschlossen werden muss, viel oder schlimmstenfalls das gesamte investierte Geld verlieren! Dieses Risiko muss einem Anleger bewusst sein!
Die Strategie des Aktienhandels
Das Ziel ist also immer die Aktien eines Unternehmens zu kaufen, wenn diese günstig sind und zu verkaufen, nachdem diese im Wert gestiegen sind.
Die Dividenden als Gewinn
Über sogenannte Dividenden kann das Unternehmen die Aktionäre am Gewinn des Unternehmens, sofern es einen Gewinn im Vorjahr gab, beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie ausgeschüttete Zahlung an den Aktionär. Deren Höhe wird als sogenannter Gewinnverwendungsvorschlag vom Unternehmensvorstand vorgeschlagen und muss von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen werden. Zu dieser Hauptversammlung werden alle Aktionäre eingeladen. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend, jedoch bei nennenswerter Investitionshöhe durchaus sinnvoll.
Welche Kosten entstehen
Zu bedenken sind bei dem Gewinn den man erzielen möchte ggf. auch die Gebühren für Kauf und Verkauf von Aktien. Darüber hinaus können laufende Depotgebühren für die Verwaltung der Aktien anfallen. Die Gebühren sind anbieterabhängig.
Abgeltungssteuer und Co.
Die Abgeltungssteuer gilt im Wesentlichen für Kapitalerträge aus:
- Aktien (Gewinne & Dividenden)
- Dividenden, beispielsweise aus Genossenschafts- oder GmbH-Anteilen
- Zinsen, z.B. auf Festgeldanlagen, Sparbuch, Girokonto
- Erträge aus Zertifikaten, Fonds, Währungen oder Rohstoffen
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer, bei der die Steuern direkt vom Depot bzw. Konto abgeführt werden. Ausgeführt wird dies automatisch von Ihrer depotführenden Bank bzw. von Ihrem Onlinebroker. Es müssen daher von Ihnen keine Angaben über Gewinne aus Anlagen oder Kapitalvermögen in der Steuererklärung gemacht werden.
Neben der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% werden zusätzlich noch 1,375% Solidaritätszuschlag (entspricht 5,5% Soli auf die 25% Abgeltungssteuer) und für Kirchenmitglieder eine vom Bundesland abhängige Kirchensteuer in Höhe von ca. 2,2% fällig. Für interessierte Leser, die dem deutschen Steuerrecht ausreichend Humor beimessen, sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass das Berechnen der Abgeltungssteuer bei Kirchensteuerzahlern etwas komplizierter wird. Hierbei wird nämlich die Abgeltungssteuer um 25% der fälligen Kirchensteuer (8% in Bayern und Baden Württemberg sowie 9% in den restlichen Bundesländern) reduziert, quasi ein Steuergeschenk an Kirchenmitglieder. Nun ja, so umständlich schafft man das sicher nur in Deutschland... Die Höhe der Abgeltungssteuer ist also für alle Personen gleich, nur bezüglich Ihrer Konfession kann sich die Höhe der Kirchensteuer unterscheiden, es gibt keine Einteilung nach der Einkommens- bzw. Steuerklasse.
Lediglich ein Sparerfreibetrag wurde eingeführt um insbesondere Kleinanlegern Vorteile bei der Besteuerung zu bieten. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag ermöglicht Anlegern, einen Freistellungsauftrag zu stellen und dadurch Gewinne aus Aktien und Sparanlagen bis zu jährlich 801€, bei Ehepaaren 1.602€, von der Steuer zu befreien. Haben Sie Anlagen bei verschiedenen Instituten, sollten Sie diesen Freibetrag entsprechend auf diese aufteilen. Bei vielen Banken können Sie den Freistellungsauftrag übrigens ganz einfach im Online Banking einsehen, einrichten oder ändern. Die genannte Gesamtsumme der gestellten Freistellungsaufträge sollten Sie übrigens nicht überschreiten, denn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gleicht die Freistellungsaufträge ganz einfach Anhand der vorliegenden Steuer-Identifikationsnummern ab und bemerkt unweigerlich Abweichungen.
Für manche Steuerzahler wie zum Beispiel Rentner oder Studenten, die meist geringe Einkünfte aber teilweise hohe Kapitalerträge haben, lohnt sich dagegen die sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung . Mit solch einer Bescheinigung werden selbst dann keine Steuern fällig, wenn Ihre Kapitalerträge höher als 801€ sind. Hintergrund ist der sogenannte Grundfreibetrag, der das Existenzminimum absichert, so dass jedem ausreichend Geld für den „alltäglichen Mindestbedarf“ also beispielsweise Ernährung, Kleidung und Miete bleibt. Für 2018 sind 9.000€ für Singles und 18.000€ pro Jahr für Verheiratete steuerfrei. Wer also neben dem Gehalt auch noch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden hat und in Summe unter den genannten Werten liegt, sollte also eine sogenannte NV-Bescheinigung beantragen. Die Anträge für diese Bescheinigung erhalten Sie beim Finanzamt oder online unter diesem Link des Bundesministerium der Finanzen (Formularcenter ➝ Steuerformulare ➝ Nichtveranlagungs-Bescheinigung). Sobald Sie die Bescheinigung nach Ihrem Antrag vom Finanzamt erhalten haben, leiten Sie diese an Ihre Banken weiter, bei denen Sie Kapitalerträge haben. Die NV-Bescheinigung wird für drei Jahre ausgestellt und endet zum Jahresende des dritten Jahres. Nach dieser Zeit müssen Sie ggf. einen neuen Antrag stellen. Sollten Sie vor Ablauf dieser Zeit höhere Einkünfte als die genannte Grenze haben, müssen Sie die Bescheinigung von selbst zurückgeben.
Aktien und die daraus entstehenden Gewinne wie beispielsweise Dividenden oder Wertzuwächse beim Verkauf von Aktien, also wenn eine Aktie günstig gekauft und teuer verkauft wird (dann gilt die Gewinnspanne als Wertzuwachs), unterliegen übrigens seit 2009, unabhängig von der Haltedauer der Aktie, ebenfalls der Abgeltungssteuer. Beim Aktienhandel können darüber hinaus Verluste mit Kursgewinnen von Aktien steuerlich verrechnet werden. Natürlich können auch entstandene Bankgebühren beim Kauf oder Transaktionskosten beim Verkauf von Aktien von Ihrem Gewinn abgezogen werden, das verringert diesen und damit die zu zahlende Steuer.
Die Besteuerung von Fonds wurde durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) ab 1. Januar 2018 deutlich vereinfacht, denn seit dem werden alle Fonds – unabhängig ob es sich um Immobilienfonds, Mischfonds, Aktienfonds oder ETFs handelt – nach dem gleichen Prinzip besteuert. So weit die gute Nachricht, nur heißt vereinfachen – wie so oft in Deutschland – erst einmal das Ganze zu verkomplizieren. Für nicht übermäßig detailinteressierte Anleger ist die obige Zusammenfassung eigentlich ausreichend, für alle Anderen muss man etwas tiefer und zwangsläufig auch trockener in die Materie einsteigen... Das Ziel der Reform war nicht nur eine Vereinfachung des Steuersystems sondern auch das Verhindern von Steuervorteilen die es bei bestimmten Fondsvarianten gab. Kurz gesagt der Staat möchte mehr Steuern einnehmen, obwohl er dies – wie sollte es anders sein – natürlich von sich weist. In der Vergangenheit war dem Staat nämlich ein Dorn im Auge, dass die Abgeltungssteuer die ja auf alle Kapitalerträge, also auf Zinsen und Dividenden sowie auf Gewinne aus Verkäufen erhoben wird, nur bei der ausschüttenden Fondsvariante und eben nicht bei der thesaurierenden griff. Dies lag daran, dass bereits früher schon bei ausschüttenden Fonds die Steuer automatisch von der depotführenden Bank abgeführt wurde. Bei thesaurierenden Fonds hingegen wurden die Erträge ja direkt wiederangelegt, also nicht ausgeschüttet und somit auch nicht besteuert. Hintergrund dieser unterschiedlichen Behandlung war übrigens, dass früher die Besteuerung erst auf Ebene des Anlegers über die Abgeltungssteuer erfolgte. Erst bei Auszahlungen wurde Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% fällig. Auf Fondsebene hingegen waren nach früherer Regelung erhaltene Dividenden für inländische Fonds steuerbefreit, bei ausländischen Fonds wurde bereits damals Kapitalertragsteuer fällig. Darüber hinaus standen solche Fonds, die vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gekauft wurden, ohnehin unter einem Bestandsschutz, so dass selbst bei einem Verkauf der Gewinn nicht versteuert werden musste. Alles in allem eine entgangene Einnahme für den Staat und gut für den Sparer. Dieser Bestandsschutz entfiel nun zum Jahreswechsel 2018. Seit der genannten Reform werden in- und ausländische sogenannte Publikums-Investmentfonds, die also grundsätzlich jedem Anleger offenstehen, auf Fondsebene gleich behandelt und mit 15% besteuert. Seitdem werden also auch Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus Immobilienbesitz sowie Dividenden besteuert. Um eine Doppelbesteuerung aus genannten Änderungen zu vermeiden, wird Anlegern seitdem unabhängig von der räumlichen Ansiedlung (Inland/Ausland) und Art des Fonds eine Teilfreistellung von der Abgeltungssteuer eingeräumt. Je nach Art des Fonds wird folgender Prozentsatz der Erlöse pauschal nicht versteuert:
- 30% bei Aktienfonds (Aktienanteil über 51%)
- 15% bei Mischfonds (Aktienanteil über 25%)
- 0% bei Mischfonds (Aktienanteil ≤ 25%)
- 60% bei Immobilienfonds (Immobilienanteil über 50%)
- 80% bei Immobilienfonds (Auslands-Immobilienanteil über 50%)
Über genannte Änderungen hinaus, wurde für thesaurierende Fonds eine Vorabpauschale eingeführt, die bei diesen wiederanlegenden Fonds eine gewisse Mindeststeuerzahlung auf zukünftige Wertsteigerungen sicherstellt. Die Höhe dieser Vorab-Steuerzahlung wird Anhand der Wertsteigerungen des Fonds des vorangegangenen Jahres berechnet. Mit der zugrunde liegenden Formel wollen wir Sie hier nicht übermäßig langweilen, denn Ihre depotführende Bank behält die Vorab-Steuerzahlungen ohnehin automatisch ein. Veräußern Sie Ihre Fondsanteile, wird die bereits von Ihnen erbrachte Vorab-Steuerzahlung auf den entstandenen Veräußerungsgewinn angerechnet. Eventuell entstandene Verluste können Sie weiterhin mit Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen verrechnen. Davon ausgenommen sind Fondsanteile, die Sie vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer 2009 erworben haben.
Was wurde denn nun eigentlich wie vom Staat versprochen einfacher? Das fragen Sie sich zu Recht! Einerseits – man mag es kaum glauben – eine einfachere Steuererklärung, denn Ihre depotführende Bank übernimmt alle erforderlichen Schritte. Andererseits entfällt bei Fonds, die im Ausland angesiedelt sind, das „Zurückholen der bezahlten Quellensteuer“. Im Gegenzug bekommen Investoren eine Entlastung durch die oben beschriebene Teilfreistellung, durch die nur ein gewisser Anteil der Erträge überhaupt versteuert werden muss. Ob die genannten Änderungen wie vom Gesetzgeber versprochen Erleichterungen mit sich bringen, muss nun jeder für sich entscheiden...
Bekanntermaßen und wie Sie spätestens nach obigem Text erahnen können, ist das deutsche Steuerrecht ziemlich komplex, darüber hinaus ändert sich dieses von Zeit zu Zeit, wir geben daher keine fachmännische, steurrechtliche Beratung sondern empfehlen Ihnen ausdrücklich die steuerlichen Aspekte rechtzeitig mit einem Steuerberater zu besprechen! Alternativ gibt Ihr zuständiges Finanzamt kostenlos Auskunft zu Ihren Fragen.
Risikominimierung und Chancenoptimierung
Eine Möglichkeit das Risiko von übermäßigen Verlusten zu minimieren, ist eine große Diversifikation Ihrer Gesamtinvestition, also der Kauf von Aktien unterschiedlicher Unternehmen, die möglichst aus verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen stammen sollten. Dadurch reduzieren Sie das Risiko von Verlusten in der Erwartung, dass nie der gesamte Aktienmarkt gleichzeitig einbricht. Doch auch das gab es in der Vergangenheit tatsächlich schon auf breiter Front.
Eine einfache Möglichkeit der Risikominimierung durch Diversifikation bietet der Kauf von Fonds, bei denen ein professioneller Fondsmanager eine Auswahl von z.B. Aktien zusammengestellt hat und diese fertig, aber auch nicht für Sie flexibel änderbar, anbietet. Die wichtigsten Informationen zu dieser Alternative finden Sie unter dem Kapitel Fondsanlage.
Kursschwankungen mit Chancen sowie Risiko unterliegen alle Aktien, jedoch zeigt die Erfahrung, dass klassische und lange am Markt bekannte sowie große Unternehmen oft stabiler sind, als z.B. Newcomer-Firmen. Auch das ist aber ausdrücklich kein Garant für ein sicheres Investment! Eine große Volatilität, also Schwankungsbreite bietet große Chancen, aber gleichzeitig auch großes Risiko.
Da Aktienkurse immer auch fallen können, sollte ein Kauf von Aktien immer nur mit langfristig verfügbarem Kapital das Sie nicht für Anderes benötigen und auf keinen Fall mit geliehenem Kapital getätigt werden. Dadurch besteht zumindest die Möglichkeit bei gefallenem Kurs so lange mit dem Verkauf zu warten, bis die Aktie wieder gestiegen ist, sofern sie überhaupt wieder steigt.
Welcher Aufwand entsteht
Eine Marktbeobachtung des Unternehmens und der Konkurrenzunternehmen sowie das Beobachten der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung sind für den Investor sehr wichtig. Zusätzlich müssen solche Unternehmen regelmäßige Berichte z.B. Quartalsberichte sowie Bilanzen veröffentlichen, die den Aktionären Informationen für beispielsweise Ihre Kauf- und Verkauf- Entscheidungen bieten, diese sollte ein Investor lesen.
Die Handelsmöglichkeiten
Das Handeln mit Aktien erfolgt letztlich an Börsen, von denen es einige verschiedene, auch in unterschiedlichen Ländern gibt. Dem Käufer der übrigens nicht direkt an der Börse vor Ort kaufen kann, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So gibt es neben den klassischen Kreditinstituten auch Börsenhändler, Börsenmakler und natürlich den günstigen Onlinehandel. Die besten Discountbroker finden Sie hier.
Für die Teilnahme am Onlinehandel, muss sich der Kunde vorab beim Anbieter registrieren und authentifizieren. Hat er dies erfolgreich durchgeführt, bietet sich ihm eine spannende Möglichkeit, z.B. über den sogenannten Sekundenhandel direkt und sehr schnell zu kaufen bzw. zu verkaufen. Dabei bekommt man für eine auswählbare Aktie auf Abfrage direkt einen exakten Preis angezeigt, zu dem man innerhalb einer kurzen Zeit kaufen oder verkaufen kann. Ist diese Zeit abgelaufen, kann man erneut einen Preis abrufen, so dass man zu einem sehr aktuellen Preis das Geschäft abwickeln kann.