Altersvorsorge – Wozu denn ans Alter denken?

Als Altersvorsorge bezeichnet man die Summe aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit seinen weiteren Lebensunterhalt ausreichend bestreiten kann. Der Zeitpunkt kann durchaus auch schon vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen. Die Altersvorsorge sollte so ausgelegt sein, dass Sie möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards den Ruhestand genießen können. Bereits seit einigen Jahren wird dringend geraten, frühzeitig eine eigene Altersvorsorge aufzubauen und sich nicht auf die staatliche Rente zu verlassen. Das war bei früheren Generationen noch völlig anders, da galt die staatliche Rente als sicher und ausreichend.

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Das heutige System der Altersvorsorge basiert nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auf dem sogenannten „Drei-Schichten-Modell“. Hierbei steht die erste Schicht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus der kapitalgedeckten Basisrentenversicherung, der Rürup-Rente. Die zweite Schicht baut auf eine ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Sie umfasst die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die staatlich geförderte, private Zusatzvorsorge, die sogenannte Riester-Rente. Bei der dritten Schicht wird auf eine private Vorsorge gesetzt. Diese kann aus verschiedenen Kapitalanlageprodukten, die nicht unter die staatliche Förderung der ersten und zweiten Schicht fallen, bestehen. Dazu zählen die private Rentenversicherung, zu der Sie unter dem folgenden Banner den passenden Vergleich finden, die Kapitallebensversicherung, Wertpapiere und Fondssparpläne, sowie sonstige Produkte die für die Altersversorgung genutzt werden können.

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Die 1. Schicht der Altersvorsorge

Wir wollen Sie hier nicht mit endlosen Erklärungen zu den Hintergründen langweilen. Fakt ist einfach, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Empfänger der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren müssen. Dass dies nicht bei gleichbleibenden Leistungen funktionieren kann, sagen uns auch die Verantwortlichen unserer Regierung sehr deutlich. Das heißt, dass die Bezüge aus Schicht eins für eine ausreichende Rente nicht mehr genügen und jeder einzelne beispielsweise durch Aufstockung der Schichten zwei und drei selbst vorsorgen muss! Sorgen Sie nicht rechtzeitig vor, droht eine deutliche Unterversorgung im Alter, die schlimmstenfalls ins soziale Abseits führen kann! Ein Weg zur besseren Rente ist das Aufstocken von Schicht eins mit der an die gesetzliche Rente angelehnten Rürup-Rente. Bei dieser handelt es sich um eine sogenannte lebenslange Leibrente, bei der Rentenzahlungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahr beginnen dürfen. Sie können die in eine Rürup-Rente eingezahlten Beiträge im Rahmen Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen mit hohen Freibeträgen geltend machen, also von der Steuer absetzen. Allerdings werden die Leistungen aus den Renten der 1. Schicht zunehmend voll steuerpflichtig, der sogenannte schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bis 2040. Die Rürup-Rente und deren staatliche Förderung, durch genannte Steuervorteile, wurde insbesondere für Selbständige und Freiberufler geschaffen, da diese Gruppen sich selbst um eine Vorsorge für Ihren Ruhestand kümmern müssen, diese aber gleichzeitig bei der Riester-Rente keine staatliche Förderung erhalten können. Die Rürup-Rente ist auf Grund der hohen Steuerfreibeträge aber durchaus auch für gut oder besser verdienende Angestellte interessant. Leistungen aus dieser Schicht können übrigens nicht beliehen, vererbt, verkauft oder übertragen werden und sind nicht vollständig kapitalisierbar. Letzteres bedeutet, dass die Leistungen als laufende Zahlungen erfolgen und diese nicht komplett als Einmalzahlung ausgeschüttet werden können. Zur Rürup-Rente finden Sie nähere Informationen und gute Angebote in dem folgenden kostenlosen Vergleich. Zur Riester-Rente geht's hier.

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Grundsätzliches zu Ihrer Altersvorsorge durch die 2. und 3. Schicht

Einer der wichtigsten Punkte beim Aufbau einer eigenen privaten Altersvorsorge ist, viel Wert auf Sicherheit Ihrer Anlage zu legen. Dazu kann auch wesentlich beitragen auf verschiedene Vorsorgeformen zu bauen. Lieber einige kleinere Anlagen aus unterschiedlichen Bereichen, als mit vollem Risiko alles auf eine Karte zu setzen. Ebenfalls wichtig ist, dass Sie den Aufbau Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge bereits vor Ende Ihrer Erwerbstätigkeit abgeschlossen haben. Je früher Sie mit dem Aufbau Ihrer persönlichen Altersvorsorge beginnen, desto geringer die erforderliche monatliche Belastung. Schieben Sie den Start also nicht auf! Selbst wenn es Ihnen beispielsweise auf Grund eines geringeren Einkommens zum Berufseinstieg nicht möglich ist, bereits in jungen Jahren einen großen Betrag dafür zu verwenden, sollten Sie frühestmöglich eben mit kleineren Anlagebeträgen beginnen. Auch ein kleiner monatlicher Betrag wirkt sich bei der richtigen Anlage über die vielen Jahre bis zum Ende Ihrer Erwerbstätigkeit sehr positiv aus. Genau hierzu finden Sie übrigens hier unseren aktuellen Blogartikel mit einem interessanten, realen Beispiel.

Altersvorsorge durch 2. Schicht - Betriebliche Altersversorgung

Die sogenannte ergänzende, erwerbsbasierte Alterssicherung der zweiten Schicht basiert hauptsächlich auf der Betrieblichen Altersversorgung und der im nächsten Abschnitt beschriebenen Riesterrente. Bei der Betrieblichen Altersversorgung gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Arbeitsrechtlich wird dies durch das Betriebsrentengesetz geregelt. Steuerrechtlich gibt es für die Betriebliche Altersvorsorge Steuererleichterungen, um diese Art der Vorsorge attraktiver zu machen. Dieses Gesetz spricht dem Arbeitnehmer sogar ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukünftiges Gehalt zu. Durch diesen vorübergehenden Verzicht, bis zur Auszahlung im Rentenfall, entstehen Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erst bei tatsächlichem Bezug der Rente werden die Bezüge zu dem dann voraussichtlich geringeren Steuersatz des Rentners steuerpflichtig. Das Betriebsrentengesetz gibt für das Durchführen der Betrieblichen Altersvorsorge fünf Arten vor. Zulässig sind die Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie die Direktversicherung. Dem Arbeitnehmer bleibt in der Regel nicht die Wahl des Durchführungsweges. Gibt der Arbeitgeber einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung vor und erfolgt die Durchführung als Entgeltumwandlung, hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass der geschlossene Vertrag die Voraussetzungen einer staatlichen Zulagen-Förderung erfüllt.

Für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Eintritt eines Versorgungsfalls gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, die Sie unbedingt vor Vertragsabschluss beim Anbieter erfragen sollten. Die „Mitnahme“ einer Versorgungszusage zu einem neuen Arbeitgeber ist oft nicht möglich und auch die Ansprüche, außer bei Entgeltumwandlung, sind erst nach einer gewissen Frist gesichert. Es droht also der gesamte Anspruch des Arbeitnehmers zu verfallen. Ihr Anspruch auf Leistung richtet sich letzten Endes gegen den Arbeitgeber durch eine sogenannte Durchgriffshaftung, auch wenn ein externer Durchführungsweg gewählt wurde. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers können Ihre Ansprüche je nach Form der Betrieblichen Altersversorgung durch den Pensionssicherungsverein garantiert sein. Details hierzu nennt Ihnen der jeweilige Anbieter.

Altersvorsorge durch 2. Schicht - Private Vorsorge (staatlich gefördert)

Eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge durch die zweite Schicht ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Da das angesparte Kapital ausschließlich der Altersvorsorge des Anlegers dienen soll, rechnen Sozialhilfeträger, falls der Versicherungsnehmer während seines Arbeitslebens bedürftig werden sollte, dieses staatlich geförderte Vermögen nicht auf ALG-II an, die sogenannte „Hartz-IV-Sicherheit“. Dies ist ein großer Vorteil. Zur Riester-Rente finden Sie gute Angebote und nähere Informationen gleich hier im folgenden Vergleichsrechner.

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Altersvorsorge durch 3. Schicht - Private Vorsorge (nicht staatl. gefördert)

Das Grundziel im Alter, neben der staatlichen Rente aus Schicht eins, zusätzliche liquide Mittel zu haben, können Sie auf viele weitere Arten erreichen. Auf einige Anlagemöglichkeiten, wie beispielsweise die Festgeldanlage, Aktienanlage, Fondsanlage oder die Investition in Oldtimer bzw. Youngtimer, sind wir an anderer Stelle schon ausführlich eingegangen. Diese eignen sich, um eine breit gestreute Altersvorsorge aus verschiedenen Bausteinen aufzubauen. Darüber hinaus kann auch die Investition in Immobilien sehr gut als ein Baustein für die Altersvorsorge genutzt werden. Für den Immobilieneigentümer entstehen unter Umständen gleich mehrere positive Effekte für die Altersvorsorge. So kann Ihnen eine selbstgenutzte, bereits vor Renteneintritt abgezahlte Immobilie hohe laufende monatliche Kosten, nämlich die Miete, ersparen. Ist Ihre Immobilie hingegen vermietet, bessern Sie durch die Mieteinnahmen Ihre liquiden Mittel sogar laufend auf und haben so indirekt eine Erhöhung Ihrer Altersvorsorge. In beiden Fällen haben Sie monatlich mehr Geld zum Ausgeben zur Verfügung und das ist genau das Ziel der privaten Rentenvorsorge. Außerdem kann eine Immobilie auch im Bedarfsfall veräußert werden und verschafft dadurch liquide Mittel, die direkt als Altersvorsorge genutzt werden können.

Zur dritten Schicht gehören weitere private Kapitalanlageprodukte, wie die klassische private Rentenversicherung, die Kapitallebensversicherung sowie Fondssparpläne (auch fondsgebundene Lebensversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung). Nähere Informationen und gute Angebote finden Sie hier, in den kostenlosen Vergleichen, unter den Anzeige-Links Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung.

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Altersvorsorge – Umfassend Informiert

Kaum ein Thema ist so komplex und zuweilen undurchsichtig wie die Altersvorsorge. Auch dies hält leider viele davon ab, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, obwohl es sich für die persönliche Zukunft um ein so wichtiges Thema handelt. Bei der Beurteilung des für Sie richtigen Weges spielen Ihre heutigen und zu erwartenden zukünftigen persönlichen Verhältnisse eine ebenso wichtige Rolle, wie Ihr Alter oder Familienstand. Auch politische, wirtschaftliche, währungstechnische und steuerrechtliche Entwicklungen der Zukunft beeinflussen Ihr späteres Niveau der Altersvorsorge. Nicht zuletzt bestimmen Ihre Erwartungshaltung an Ihren Lebensstandard im Rentenalter und die Entwicklung Ihrer Gesundheit den Bedarf Ihrer Altersvorsorge.

Wir können weder in die Zukunft sehen, noch kennen wir Ihre persönlichen Verhältnisse, auch ist es nicht möglich das komplexe Thema der Altersvorsorge hier mit allen Aspekten zu beleuchten. Mit vorangestellter Einführung in das Thema wollen wir Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge verdeutlichen. Für auf Sie zugeschnittene Informationen empfehlen wir Ihnen


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